AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
für Design-Leistungen von colay.design
Dipl.-Des. (FH) Andrea Lemke

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen colay.design, vertreten durch Dipl.-Des. (FH) Andrea Lemke, und dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese*r selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen gelten für den im Briefing formulierten Auftrag als vereinbart, wenn der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ihnen nicht unverzüglich nach Auftragsvergabe widerspricht.


1. Geheimhaltung

Die Designerin verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bekannt werdenden Tatsachen und sonstige Geschäftsgeheimnisse absolut vertraulich zu behandeln.


2. Nutzungsrechte

Die Designerin überträgt die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte des erstellten Layouts. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht übertragen (Nutzung einer unveränderten PDF-Datei, Bsp. mehrmalige Nutzung einer Anzeige). Die Nutzungsrechte für offene Daten gehen nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch Auftraggebende ausschließlich auf diese über.
Die Designerin versichert gleichzeitig, die für den Auftraggeber erstellten Layouts nicht für andere Kunden zu verwenden.


Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheberin genannt zu werden.  Auftraggebende können die Zustimmung hierfür nur verweigern, wenn hieran ein überwiegendes Interesse besteht.


3. Vergütung

Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen oder Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage marktüblicher Stundensätze. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kosten Dritter für Kuriere, Foto, Material-, Proof- und Druckkosten sind in den Angeboten nicht berücksichtigt und werden gesondert in Rechnung gestellt.


4. Vergütungsänderung durch Mehraufwand

Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist die Designerin berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 20 % des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 20 % überschritten, so ist die Designerin verpflichtet,  Auftraggebende schriftlich in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche der Auftraggebenden handelt. Nimmt die Person das neue Angebot nicht an, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht der Designerin die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten zu. Alle Konzept- und Designvorschläge beinhalten drei Korrekturstufen, weitere Korrekturen und Änderungen werden nach zeitlichem Mehraufwand berechnet.


5. Zahlung, Abschlagszahlung

Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Designerin hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.


6. Herausgabe digitaler Daten

Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die von ihr am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der offenen Daten (z.B. InDesign, Photoshop, Illustrator) ist dies ausdrücklich gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

Für Mängel, z. B. Inkompatibilitäten und Druckfehler wird keine Gewähr geleistet. Schriften werden aufgrund der Urheberrechtsbestimmungen von der Designerin nicht ausgehändigt. Im Falle einer nicht genehmigten Nutzung werden Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche rechtlich eingefordert. 


7. Archivierung

Die Designerin verpflichtet sich relevante Daten zum Projekt für zwei Jahre kostenlos zu archivieren.


8. Haftung

Die Designerin haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung Auftraggebender an Fremdfirmen oder andere Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber Auftraggebenden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Verschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.


Sofern die Designerin selbst Auftraggeberin von Subunternehmer*innen ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an Auftraggebende ab. Diese verpflichten sich, vor einer Inanspruchnahme der Designerin zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Auftraggebende stellen den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der oder die Auftraggeber*in nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er oder sie trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.


Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch Auftraggebende übernehmen diese die Verantwortung für die inhaltliche und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.


Für von Auftraggebenden freigegebene Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit und Einmaligkeit des Produktes haftet die Designerin nicht.


9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünschen Auftraggebende während oder nach der Produktion Änderungen, habane diese die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


Der oder die Auftraggeber*in versichert, dass er bzw. sie zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er  oder sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der oder die Auftraggeber*in die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.


10. Schlussbestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Designerin.


Gerichtsstand ist der Sitz der Designerin, sofern der oder die Auftraggeber*in Vollkaufmann ist. Die Designerin ist auch berechtigt, am Sitz des oder der Auftraggeber*in zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.



Schweinfurt, im Januar 2016

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